Kosten

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis im  Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und dem entsprechenden Eintrag im Arztregister (gemäß § 4 Ärztezulassungsverordnung) berechne ich das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung in meiner Privatpraxis gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP). 


Seit dem 01.07.2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Detaillierte Infos zu den einzelnen Ziffern, bzw. Analogleistungen finden Sie z.B. hier.


Eine Therapiestunde Einzeltherapie (50 min) wird derzeit z.B. als Kurzzeittherapie mit 134,06 Euro (2,3fach, GOP-Ziffer A812K) berechnet.


Wenn Sie Ihre geplante Sitzung weniger als 48 Stunden im Voraus stornieren, wird Ihnen ein sogenanntes Bereitstellungshonorar in Höhe von 75% der vollen Sitzungsgebühr (entspricht 98,36 Euro) berechnet. Dieses Ausfallhonorar ist unabhängig von der Art der Versicherung von Ihnen selbst zu zahlen. Es deckt die Kosten ab, die mir durch die Reservierung Ihres regulären Termins entstehen. Es ist außerdem eine Verpflichtung gegenüber Ihnen und Ihrem Engagement bei der Bearbeitung Ihrer Schwierigkeiten.


Die Kosten für eine Gruppenpsychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die genaue Kostenübernahme hängt von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungstarifs ab. Es ist ratsam, im Vorfeld Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Die Kosten pro Teilnehmer:in basieren auf der GOP und betragen derzeit 134,06 Euro für 100 Minuten (2,3fach, GOP-Ziffer A812G).


Privat Versicherte / Beihilfe

Für Menschen mit einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Psychotherapie gestaltet sich der Zugang zur Therapie meist unkompliziert. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die genauen Modalitäten sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Deshalb empfehle ich Ihnen, vor Beginn der Therapie die genauen Konditionen mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären (z.B. Welche Leistungen werden übernommen? Ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich?). Da auch das Prozedere der Antragsstellung je nach Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte auch, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.


Es kann sein, dass bestimmte private Krankenversicherungen und die Beihilfe nicht alle Kosten erstatten, sodass Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.


Selbstzahler:innen

Wenn Sie nicht über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügen, Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt oder wenn Sie die Therapie aus persönlichen Gründen selbst zahlen möchten, haben Sie die Möglichkeit, als Selbstzahler:in eine Therapie zu beginnen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Therapie selbst. Bei Selbstzahlung sind neben der Anmeldung in der Praxis keine Formalitäten notwendig.


Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über die vollen Qualifikationen, bin jedoch keine Vertragspsychotherapeutin. Eine Abrechnung der Therapiekosten mit den gesetzlichen Krankenkassen kann durch mich daher nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (nach § 13.3, SBG V) erfolgen.

Dies ist z.B. möglich, wenn Sie sich um einen Therapieplatz bei mehreren Kolleg:innen mit Kassenzulassung bemüht haben, aber in nächster Zeit und angemessener Entfernung keinen Therapieplatz bekommen.

Mehr zum Kostenerstattungsverfahren auf therapie.de (Link öffnet in neuem Fenster)


Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf einer Psychotherapie oder zu den verschiedenen Formen der Krankenversicherung haben, sprechen Sie mich bitte an. Gemeinsam finden wir sicherlich eine Lösung, um Ihnen die benötigte Unterstützung zu ermöglichen.

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis zu unterstützen und Sie auf Ihrem individuellen Weg zu begleiten.